kilankoKI und Dialog, auf dem Land und anderswo

> Start > Dialog & Sprache > Barrierefreiheit und Dialekte

Barrierefreiheit und Dialekte: für wen Sprach-KI gut funktioniert

Sprachgesteuerte Systeme versprechen, Technik für alle zugänglicher zu machen: Wer nicht gut sieht, nicht tippen kann oder mit Formularen kämpft, soll einfach sprechen können. Dieses Versprechen geht nur auf, wenn die Systeme auch die Menschen verstehen, die sie am dringendsten brauchen.

Wo Sprachdialoge Barrieren abbauen

Für blinde und sehbehinderte Menschen sind Sprachausgabe und Sprachsteuerung seit Langem wichtige Hilfsmittel. Bildschirmleseprogramme lesen Texte vor, Sprachassistenten erledigen Anrufe oder Einkaufslisten ohne Blick auf ein Display. Menschen mit motorischen Einschränkungen können Geräte steuern, die sie mit den Händen nicht bedienen könnten. Ältere Menschen, die mit Menüs und kleinen Schaltflächen Mühe haben, kommen per Stimme oft schneller ans Ziel.

Auch Menschen mit geringen Lese- und Schreibkenntnissen profitieren. Ein Chatbot, der Behördenschreiben in einfacher Sprache erklärt oder Fragen mündlich beantwortet, kann eine echte Hilfe sein. Die Voraussetzung ist, dass das System selbst verständlich formuliert und nicht in Amtsdeutsch zurückfällt.

Wo neue Barrieren entstehen

Sprechbehinderungen

Spracherkenner werden überwiegend mit Aufnahmen von Menschen trainiert, die flüssig und deutlich sprechen. Menschen mit Dysarthrie, etwa nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson, mit Stottern oder mit einer Hörbehinderung, die die eigene Aussprache beeinflusst, werden deutlich schlechter erkannt. Gerade sie hätten den größten Nutzen von Sprachsteuerung. Forschungsprojekte sammeln deshalb gezielt Sprachaufnahmen dieser Gruppen, und einige Hersteller bieten Anpassungsfunktionen an, bei denen das System die individuelle Aussprache lernt.

Gehörlose Menschen

Ein reines Sprachdialogsystem schließt gehörlose Menschen aus. Für viele von ihnen ist die Deutsche Gebärdensprache die Erstsprache und Schriftdeutsch eine Zweitsprache. Ein barrierefreies Angebot braucht deshalb immer einen Textkanal und idealerweise Informationen in Gebärdensprache. Automatische Übersetzung zwischen Gebärdensprache und Lautsprache ist ein aktives Forschungsfeld, aber noch weit von verlässlicher Alltagstauglichkeit entfernt.

Kognitive Einschränkungen

Lange Ansagen, viele Optionen und schnelle Zeitlimits überfordern Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Barrierefreie Dialoge geben Zeit, wiederholen auf Wunsch und bieten wenige, klar benannte Wahlmöglichkeiten.

Dialekte: ein Fairness-Problem

Deutschland ist sprachlich vielfältiger, als es die Tagesschau vermuten lässt. Plattdeutsch, Bairisch, Alemannisch, Schwäbisch, Sächsisch und viele weitere regionale Varietäten prägen den Alltag, auf dem Land oft stärker als in der Stadt. Spracherkenner, die vor allem mit Standarddeutsch trainiert wurden, haben damit erkennbar Schwierigkeiten. Plattdeutsch ist dabei ein Sonderfall: Es ist als Regionalsprache im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt und für Spracherkenner im Grunde eine eigene Sprache.

Dass Spracherkennung je nach Sprechergruppe unterschiedlich gut funktioniert, ist gut untersucht. Eine viel zitierte Studie aus den USA hat 2020 die Systeme großer Anbieter verglichen und festgestellt, dass die Wortfehlerrate bei afroamerikanischen Sprecherinnen und Sprechern ungefähr doppelt so hoch lag wie bei weißen (Koenecke u. a., PNAS 2020). Als Hauptursache nennen die Forschenden Unterschiede in Aussprache und Sprachmelodie, die in den Trainingsdaten zu schwach vertreten waren. Für deutsche Dialekte gibt es keine vergleichbar große Studie, der Mechanismus ist aber derselbe: Was in den Trainingsdaten fehlt, wird schlechter erkannt.

Abhilfe schaffen vor allem bessere Daten. Offene Sammlungen wie Common Voice, bei der Freiwillige Sätze einsprechen und Aufnahmen anderer prüfen, enthalten inzwischen auch deutsche Aufnahmen mit Angaben zum Akzent. Einige Universitäten und Rundfunkanstalten bauen Korpora mit Dialektaufnahmen auf. Für kleinere Anwendungen kann auch eine Nachschulung mit wenigen Stunden regionaler Sprache spürbare Verbesserungen bringen.

Was das Recht verlangt

RegelwerkGilt fürKern
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)Websites und Apps öffentlicher Stellen des Bundes; Länder haben eigene RegelungenWahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust; technische Grundlage ist die Norm EN 301 549
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)viele Produkte und Dienstleistungen privater Anbieter, seit 28. Juni 2025unter anderem Onlinehandel, Bankdienstleistungen, Telekommunikation
KI-Verordnung (EU) 2024/1689Anbieter und Betreiber von KI-SystemenTransparenzpflichten; Barrierefreiheitsanforderungen gelten für Hochrisikosysteme ausdrücklich mit

Ein Chatbot auf einer Gemeindewebsite ist Teil dieses Angebots und muss deshalb selbst barrierefrei bedienbar sein: mit Tastatur erreichbar, mit Bildschirmlesern nutzbar, in verständlicher Sprache. Ein Sprachdialog allein erfüllt diese Anforderungen nicht, er braucht immer eine gleichwertige Alternative.

Prüffragen für Betreiber

  1. Gibt es neben der Sprache einen gleichwertigen Text- oder Tastaturweg?
  2. Wurde das System mit Menschen aus der eigenen Region und mit unterschiedlichen Sprechweisen getestet?
  3. Lässt sich das Sprechtempo der Ausgabe anpassen, und kann man Ansagen wiederholen lassen?
  4. Formuliert der Chatbot in einfacher Sprache, wenn man ihn darum bittet?
  5. Gibt es einen menschlichen Kontakt, wenn das System nicht weiterhilft?

Quellen: Allison Koenecke u. a.: Racial disparities in automated speech recognition. PNAS 117 (2020), doi:10.1073/pnas.1915768117. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2021. Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

Redaktion kilanko, Stand: November 2026